Kosten
Gesetzlich Versicherte
Sie haben Interesse an einer Psychotherapie und sind gesetzlich versichert, dann kann ich Sie in meiner Praxis behandeln. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung in der Regel vollständig.
Private Kostenträger
Sie haben Interesse an einer Psychotherapie und möchten die Kosten über einen der folgenden privaten Kostenträger übernehmen lassen:
- Private Krankenversicherung
- Beihilfe
- Heilfürsorge der Bundespolizei oder Bundeswehr oder Berufsgenossenschaften
- Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
- Postbeamtenkrankenkasse
Dann ist die Behandlung in meiner Praxis möglich. Da sich die genannten Kostenträger in der Kostenerstattung und in den erforderlichen Unterlagen unterscheiden, hängt die Organisation der Behandlung von dem jeweiligen Kostenerstatter ab. Um den Prozess zu vereinfachen, kann es hilfreich sein, bereits vor dem persönlichen Erstgespräch mit Ihrem Kostenträger Kontakt aufzunehmen.
Bei einer Psychotherapie, die durch die genannten Kostenträger übernommen werden soll, richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die in meiner Praxis eingesehen werden kann.
Je nach Diagnose und dem damit verbundenen Mehraufwand während der Behandlung, wird der 2,3- bis 3,5-fache Satz angewendet. Die Kosten für eine 50-minütige Einzelsitzung hängen von der Behandlungsphase ab und liegen in der Regel zwischen 130€ und 170€. Zudem können zusätzliche Kosten für weiterführende Diagnostik, Telefonate, Bescheinigungen oder andere Leistungen entstehen. Diese werden ebenfalls gemäß der GOP abgerechnet. In jedem Fall kläre ich über die durch die Behandlung entstehenden Kosten im Vorhinein auf.
Selbstzahler
Sie haben Interesse an einer Psychotherapie und möchten diese gerne selber zahlen, dann kann ich Sie ebenfalls in meiner Praxis behandeln. Die Rechnungen stelle ich immer am Ende eines Quartals.
Eine selbstgezahlte Therapie hat viele Vorteile, u.a.:
- Kurze Wartezeiten
- Mehr Flexibilität und Kontrolle
- Mehr Auswahlmöglichkeiten von Therapeuten
- Weniger Bürokratie
- Keine Meldung an Versicherungen
- Steuerliche Vorteile
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die in meiner Praxis eingesehen werden kann.
Je nach Diagnose und dem damit verbundenen Mehraufwand während der Behandlung, wird der 2,3- bis 3,5-fache Satz angewendet. Die Kosten für eine 50-minütige Einzelsitzung liegen in der Regel zwischen 100€ und 140€. Zudem können zusätzliche Kosten für weiterführende Diagnostik, Telefonate, Bescheinigungen oder andere Leistungen entstehen. Diese werden ebenfalls gemäß der GOP abgerechnet. In jedem Fall kläre ich über die durch die Behandlung entstehenden Kosten im Vorhinein auf.