Sie möchten die Kosten über einen der folgenden privaten Kostenträger übernehmen lassen:
- Private Krankenversicherung
- Beihilfe
- Heilfürsorge der Bundespolizei oder Bundeswehr oder Berufsgenossenschaften
- Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
- Postbeamtenkrankenkasse
Dann ist die Behandlung in meiner Praxis möglich. Da sich die genannten Kostenträger in der Kostenerstattung und in den erforderlichen Unterlagen unterscheiden, hängt die Organisation der Behandlung von dem jeweiligen Kostenerstatter ab. Um den Prozess zu vereinfachen, kann es hilfreich sein, bereits vor dem persönlichen Erstgespräch mit Ihrem Kostenträger Kontakt aufzunehmen.
Bei einer Psychotherapie, die durch die genannten Kostenträger übernommen werden soll, richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten (vereinbart von BPtK gemeinsam mit BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern; am 01. Juli 2024 in Kraft getreten), die in meiner Praxis eingesehen werden können. Die Kosten für eine 50-minütige Einzelsitzung hängen von der Behandlungsphase ab und liegen in der Regel zwischen 130€ und 170€. Zudem können zusätzliche Kosten für weiterführende Diagnostik, Telefonate, Bescheinigungen oder andere Leistungen entstehen. In jedem Fall kläre ich über die durch die Behandlung entstehenden Kosten im Vorhinein auf.